Haftungsverteilung bei Kollision bei Durchfahren einer Lücke in einer Kolonne
AG Dresden, vom 21.05.2004 - Aktenzeichen 112 C 244/04
DRsp Nr. 2008/13733
Haftungsverteilung bei Kollision bei Durchfahren einer Lücke in einer Kolonne
Der Führer eines in einer Kolonne stehenden Fahrzeugs haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Dritter aufgrund eines Handzeichens durch eine Lücke in der Kolonne fährt und dabei mit einem Dritten kollidiert.