KG - Urteil vom 12.05.1980
12 U 2615/79
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 10 § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 55
VerkMitt 1980, 85
VersR 1981, 485

Haftungsverteilung bei Kollision beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt nach links und Sichtbehinderung durch ein in zweiter Reihe abgestelltes Fahrzeug

KG, Urteil vom 12.05.1980 - Aktenzeichen 12 U 2615/79

DRsp Nr. 1994/7967

Haftungsverteilung bei Kollision beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt nach links und Sichtbehinderung durch ein in zweiter Reihe abgestelltes Fahrzeug

1. Der Zusammenstoß zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt nach links ausfahrenden Pkw und einem von dort kommenden Wagen wird auch durch den Führer eines sichtbehindernd in zweiter Reihe kurz vor der Ausfahrt haltenden Fahrzeugs adäquat verursacht.2. Der Halter des in zweiter Reihe stehenden Fahrzeugs haftet zu 1/5 neben dem Halter des ausfahrenden Fahrzeugs.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 10 § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen
DAR 1981, 55
VerkMitt 1980, 85
VersR 1981, 485