OLG Nürnberg - Urteil vom 02.10.1990
1 U 2067/90
Normen:
StVG § 7 ; StVO § 8 Abs. 1 § 10 ;
Fundstellen:
NZV 1991, 353
VersR 1992, 891
ZfS 1991, 370

Haftungsverteilung bei Kollision beim Einbiegen aus einem Waldweg

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.10.1990 - Aktenzeichen 1 U 2067/90

DRsp Nr. 1994/12972

Haftungsverteilung bei Kollision beim Einbiegen aus einem Waldweg

Wer mit seinem Kfz aus einem Waldweg kommend nach links in eine Hauptstraße einbiegen will und nach dort eine Sicht von ca. 75 m hat, braucht sich grundsätzlich keines Einweisers zu bedienen. Insbesondere braucht er in der Regel nicht damit zu rechnen, daß ein sich ihm von links nähernder Kraftfahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h um ca. 30 km/h überschreiten werde. Daher trägt das vorfahrtberechtigte Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 ; StVO § 8 Abs. 1 § 10 ;
Fundstellen
NZV 1991, 353
VersR 1992, 891
ZfS 1991, 370