Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
Die Klägerin macht restliche Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 22.09.2006 gegen 17.15 Uhr in Köln im Bereich der Kreuzung D-Straße/M-Straße auf dem dortigen Gleiskörper ereignet hat. Beteiligt an dem Unfall war die Straßenbahn der Linie ####1 der Klägerin mit den Wagen #####/####und ####2 und das bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherte Fahrzeug VW Passat mit dem amtlichen Kennzeichen XX, dessen Halter und Fahrer der Beklagte zu 1) war.
Die Klägerin behauptet folgenden Unfallhergang:
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