Am 22. Februar 1963 gegen 10 Uhr befuhr die Klägerin mit ihrem Ehemann in dessen von ihm gesteuerten Personenkraftwagen "Mercedes" die Bundesstraße 2 zwischen St. und P. Kurz vor P. - etwa bei km 29,3 - stieß dieser Kraftwagen mit dem aus der Gegenrichtung kommenden, der Zweitbeklagten gehörigen und von dem Erstbeklagten gesteuerten Personenkraftwagen "DKW 1000 Spezial" zusammen. Die Klägerin, deren Ehemann und der Beklagte wurden verletzt, beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der Ehemann der Klägerin verstarb an demselben Tag an den bei dem Unfall erlittenen Verletzungen; die Klägerin ist seine Alleinerbin.
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