OLG Oldenburg - Urteil vom 22.06.1978
1 U 33/78
Normen:
ZPO § 286 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 1148

Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund eines Bremsvorgangs auf die Gegenfahrbahn geratenen PKW mit einem Mofa

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.1978 - Aktenzeichen 1 U 33/78

DRsp Nr. 1994/13182

Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund eines Bremsvorgangs auf die Gegenfahrbahn geratenen PKW mit einem Mofa

Gerät ein PKW unter normalen Straßenverhältnissen auf die linke Fahrbahnseite, weil er aus nicht geklärten Gründen gebremst hat, und kommt es dort zu einer Kollision mit einem Mofafahrer, so hat sich Letzter lediglich unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftungsquote von 1/5 anrechnen zu lassen.

Normenkette:

ZPO § 286 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1978, 1148