Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2012 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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