OLG Hamburg - Urteil vom 25.01.1977
7 U 158/76
Normen:
BGB § 251 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 1033

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

OLG Hamburg, Urteil vom 25.01.1977 - Aktenzeichen 7 U 158/76

DRsp Nr. 1994/10160

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

1. Wer aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, hat auch in Rechnung zu stellen, dass auf der Vorfahrtstraße herannahende Kraftfahrer die Lichtzeichen einer Ampel nicht beachten. Kommt es zu einer Kollision mit einem bei Gelb beschleunigt über die Ampel fahrenden Fahrzeug, so trifft dessen Fahrer einen Mithaftungsanteil von 30%.2. Hat der Unfallgeschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls bereits ein Ersatzfahrzeug bestellt, so braucht er selbst bei längerer Lieferzeit nicht ein Interims-Fahrzeug anzuschaffen. Er hat sich allerdings zur Begrenzung der Mietwagenkosten um einen möglichst beschleunigten Liefertermin zu bemühen.

Normenkette:

BGB § 251 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1977, 1033