OLG Köln - Urteil vom 02.04.1980
16 U 183/79
Normen:
StVO § 10 ;
Fundstellen:
DAR 1980, 344
VersR 1981, 87

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Parkraum ausfahrenden Fahrzeugs mit einem auf einer Fahrspur fahrenden Fahrzeug auf einem Parkplatz

OLG Köln, Urteil vom 02.04.1980 - Aktenzeichen 16 U 183/79

DRsp Nr. 1994/12569

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Parkraum ausfahrenden Fahrzeugs mit einem auf einer Fahrspur fahrenden Fahrzeug auf einem Parkplatz

Kommt es auf einem Werksparkplatz, auf dem die Regeln der StVO und insbesondere der Grundsatz "rechts vor links" für anwendbar erklärt worden ist, zu einer Kollision mit einem von rechts aus einem Parkraum ausfahrenden Fahrzeug mit einem die Fahrspur benutzenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des den Parkraum ausfahrenden Fahrzeugs gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Parkplatz auch Kreuzungen und Einmündungen von Fahrspuren aufweist.

Normenkette:

StVO § 10 ;
Fundstellen
DAR 1980, 344
VersR 1981, 87