1. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 23. Dezember 2010, Az.:
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 62 % und der Kläger zu 38 %. Die Kosten der Berufungsinstanz fallen der Beklagten zu 86 % und dem Kläger zu 14 % zur Last.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend.
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