OLG Oldenburg - Urteil vom 31.01.1979
2 U 208/78
Normen:
StVO § 10 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DAR 1979, 219

Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem durch eine Lücke in der Kolonne auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

OLG Oldenburg, Urteil vom 31.01.1979 - Aktenzeichen 2 U 208/78

DRsp Nr. 1994/13180

Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem durch eine Lücke in der Kolonne auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines an einer stehenden Kolonne entlang fahrenden Motorradfahrers mit einem durch eine freigehaltene Lücke in der Kolonne aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn fahrenden PKW, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auf die Fahrbahn einbiegenden PKW gerechtfertigt.

Normenkette:

StVO § 10 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
DAR 1979, 219