Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem durch eine Lücke in der Kolonne auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug
OLG Oldenburg, Urteil vom 31.01.1979 - Aktenzeichen 2 U 208/78
DRsp Nr. 1994/13180
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem durch eine Lücke in der Kolonne auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines an einer stehenden Kolonne entlang fahrenden Motorradfahrers mit einem durch eine freigehaltene Lücke in der Kolonne aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn fahrenden PKW, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auf die Fahrbahn einbiegenden PKW gerechtfertigt.