BGH - Urteil vom 28.02.1967
VI ZR 159/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 17 ;
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Haftungsverteilung bei Kollision eines einem Hindernis ausweichenden Fahrzeugs mit einem hinter dem Hindernis nach links auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

BGH, Urteil vom 28.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 159/65

DRsp Nr. 2008/15048

Haftungsverteilung bei Kollision eines einem Hindernis ausweichenden Fahrzeugs mit einem hinter dem Hindernis nach links auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines einem querstehenden, mit dem Vorderteil in die rechte Fahrbahn hineinragenden LKW ausweichenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug, das hinter dem LKW aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf die Fahrbahn einbiegt, so trägt Letzteres die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 17 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht gegen die Beklagten nach § 1542 RVO Schadensersatzansprüche des bei ihr versicherten Arbeiters Josef W. aus dessen Verkehrsunfall vom 17. Oktober 1959 geltend.