KG - Urteil vom 13.06.1974
12 U 289/74
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1975, 263

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der sich öffnenden Fahrertür eines rechts am Rand parkenden Fahrzeugs

KG, Urteil vom 13.06.1974 - Aktenzeichen 12 U 289/74

DRsp Nr. 1994/8044

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der sich öffnenden Fahrertür eines rechts am Rand parkenden Fahrzeugs

Kommt es zu einer Kollision eines vorbei fahrenden Fahrzeugs mit der zur Fahrbahnseite hin geöffneten Tür eines parkenden PKW, so ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.

Normenkette:

StVG § 7 ;

Hinweise:

Öffnen der Tür eines parkenden Fahrzeuges um Sachen zu entnehmen: ebenso bei Betrieb des Kfz entstanden, KG (12 U 741/84) VerkMitt 1985, 76.

Fundstellen
VersR 1975, 263