Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW
AG Waren, Urteil vom 26.09.2006 - Aktenzeichen 31 C 36/05
DRsp Nr. 2008/11145
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW
Kommt es zur Kollision eines im fließenden Verkehr auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW, so trifft den Halter des geparkten PKW eine Haftungsquote von 75%, da ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass die beim Ein- und Aussteigen zu beachtende Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Der Halter des kollidierenden Fahrzeugs hat sich die Betriebsgefahr mit 25% anrechnen zu lassen.