BGH - Urteil vom 11.05.1965
VI ZR 280/63
Normen:
BGB § 208 ;
Fundstellen:
VersR 1965, 958
Vorinstanzen:
OLG Bremen,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem scharf rechts an den Fahrbahnrand heranfahrenden PKW; Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

BGH, Urteil vom 11.05.1965 - Aktenzeichen VI ZR 280/63

DRsp Nr. 1994/6104

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem scharf rechts an den Fahrbahnrand heranfahrenden PKW; Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

1. Betritt ein Fußgänger hinter einem rechts am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug die Fahrbahn, ohne auf den von links heranfahrenden PKW-Verkehr zu achten und wird er von einem PKW erfasst, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen.2. Ein Anerkenntnis i.S. des § 208, das die Verjährung von Schadensersatzansprüchen unterbricht, kann auch in einem Vergleichsangebot des Haftpflichtversicherers liegen, in dem die Haftung dem Grunde nach nicht in Frage gestellt wird.

Normenkette:

BGB § 208 ;

Tatbestand: