OLG Hamm - Urteil vom 14.06.1978
3 U 121/78
Normen:
StVO § 9 Abs. 5 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 266

Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einbiegenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1978 - Aktenzeichen 3 U 121/78

DRsp Nr. 1994/10955

Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einbiegenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es beim Einbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden. Dieser hat in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 5 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

So zu 1. auch OLG Oldenburg v. 3.1.1973, VersR 1974, 762

Fundstellen
VersR 1979, 266