Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einbiegenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
OLG Hamm, Urteil vom 14.06.1978 - Aktenzeichen 3 U 121/78
DRsp Nr. 1994/10955
Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einbiegenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
Kommt es beim Einbiegen in ein Grundstück zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden. Dieser hat in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen.