Da es sich um ein Hauptverhandlungsprotokoll handelt, gibt es kein Tenor.
erschienen bei Aufruf:
für die Klägerin und die Drittwiderbeklagte Rechtsanwalt N,
für die Beklagte Rechtsanwalt C.
Rechtsanwalt N stellt den Antrag aus der Berufungsbegründung vom 23.04.2013, Bl. 138 d. A., sowie Antrag auf Zurückweisung der Berufung der Beklagten.
Rechtsanwalt C stellt den Antrag aus der Berufungsbegründung vom 20.06.2013, Bl. 150 f. d. A., sowie Antrag auf Zurückweisung der Berufung der Kläger.
Die Sache wurde eingehend erörtert.
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