Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal (
Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger insgesamt 13.122,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.7.2011 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.025,55 Euro zu zahlen.
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