Am 12. Dezember 1957 gegen 14.00 Uhr kam es in der Ortschaft T. im Bereich der Einmündung des Gemeindeverbindungsweges von M. in die Bundesstraße 279 zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Zweitbeklagten gesteuerten Lastzug der Erstbeklagten und dem VW-Personenkraftwagen des Kaufmanns und Lagerhausbesitzers Sebastian R., den dieser selbst fuhr. Bei dem Unfall kam R. ums Leben. Seine gesetzlichen Erben - die Ehefrau und die beiden minderjährigen Kinder - machen die Beklagten für den Unfallschaden verantwortlich.
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