Der Kläger Erwin S. fuhr am 6. März 1959 gegen 11.30 Uhr mit seiner Frau, der Klägerin Susanne S. in seinem Volkswagen durch die D.-Straße in M. stadtauswärts. Als er begann, nach links in die L.-Straße abzubiegen, wurde sein Kraftwagen von einem nachkommenden Straßenbahnzug der beklagten Stadt, den der Beklagte K. führte, angefahren. Der Kläger und seine Frau wurden verletzt, der Volkswagen schwer, der Triebwagen der Straßenbahn leichter beschädigt.
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