Am 21. April 1963 gegen 20055 Uhr befuhr der Kläger mit seinem Moped, auf dem sich auch noch seine 14-jährige Tochter befand, mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 km/h die 9 m breite südliche der beiden gleichartigen Fahrbahnen der Straße "A.J." in B. Bei der Einmündung des Zitadellenweges wollte er beim Mittelstreifen- Durchbruch auf die Gegenfahrbahn gelangen, um dort in die Gegenrichtung zurückzufahren. Dabei wurde dass Moped von dem nachfolgenden von dem Beklagten gesteuerten und diesem gehörigen Personenkraftwagen "Ford Taunus 15 M" erfasst; der Kläger und seine Tochter wurden vom Moped geschleudert, das Totalschaden erlitt. Der Kläger wurde schwer verletzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|