Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 7. Zivilkammer, Einzelrichterin - vom 15.09.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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