OLG München - Urteil vom 28.02.1985
24 U 308/84
Normen:
StVO § 9 Abs. 3 Satz 1 § 37 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 68, 418

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung

OLG München, Urteil vom 28.02.1985 - Aktenzeichen 24 U 308/84

DRsp Nr. 1994/12798

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs an einer beampelten Kreuzung

Kommt es an einer beampelten Kreuzung zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des kreuzenden Verkehrs und lässt sich nicht feststellen, welches Fahrzeug bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 3 Satz 1 § 37 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VRS 68, 418