Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs aufgrund Handzeichen eines Dritten
AG Hannover, Urteil vom 05.03.1984 - Aktenzeichen 529 C 2789/83
DRsp Nr. 1994/15655
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs aufgrund Handzeichen eines Dritten
Stehen sich zwei in entgegen gesetzter Richtung fahrende Fahrzeuge gegenüber, weil sie beide links abbiegen wollen und gibt einer der Fahrer ein Handzeichen, um dem anderen zum Anfahren anzuhalten, so haftet er für dessen Schaden zu 20%, wenn es zu einer Kollision mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug des Gegenverkehrs kommt.