Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeug des Gegenverkehrs
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.02.1980 - Aktenzeichen 10 U 259/79
DRsp Nr. 1994/11523
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeug des Gegenverkehrs
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so haftet Letzteres voll, wenn es die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hat.