OLG Zweibrücken vom 01.03.2000
1 U 135/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 9 Abs. 3 § 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 274 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 312

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug des Gegenverkehrs

OLG Zweibrücken, vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 1 U 135/99

DRsp Nr. 2008/13633

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug des Gegenverkehrs

Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, wenn letzteres zwar die an der Unfallstelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschritten hat, dies für den Linksabbieger bei klarer Sicht aber erkennbar war.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 9 Abs. 3 § 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 274 ;
Fundstellen
DAR 2000, 312