Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit weit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden entgegenkommenden Fahrzeug
BGH, Beschluss vom 08.07.1980 - Aktenzeichen VI ZR 277/79
DRsp Nr. 2008/15101
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit weit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden entgegenkommenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h entgegenkommenden Fahrzeug, so trifft Letzteres das überwiegende Verschulden, so dass eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu seinen Lasten gerechtfertigt ist.