Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Februar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1.an die Klägerin 1.491,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2010 zu zahlen,
2.an die T. R. S.- und W. G., A.G. S. K., 271,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2010, zu zahlen,
3.an die A. + L. G., D. B. , K., 206,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2010 zu zahlen,
4.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|