KG - Urteil vom 05.10.1981
12 U 1308/81
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4 ;
Fundstellen:
VRS 62, 95
VersR 1982, 374

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Bus

KG, Urteil vom 05.10.1981 - Aktenzeichen 12 U 1308/81

DRsp Nr. 1994/7940

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Bus

Biegt ein Fahrzeug nach links in eine Grundstückseinfahrt ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Bus, dessen Fahrer bereits zuvor Hupzeichen gegeben hatte, so ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen. Beide Fahrer haben sich leichtsinnig verhalten, indem sie auf das Zeichen des jeweils anderen nicht reagiert haben. Wiegt daher ihr Verschulden und die Betriebsgefahr der beiden Fahrzeuge etwa gleich hoch, so ist der Schaden zu teilen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4 ;
Fundstellen
VRS 62, 95
VersR 1982, 374