OLG Hamm vom 16.03.1999
27 U 279/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen:
NZV 1999, 422
VersR 2000, 643

Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs

OLG Hamm, vom 16.03.1999 - Aktenzeichen 27 U 279/98

DRsp Nr. 2008/13568

Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs

Gerät ein LKW nach rechts auf den Standstreifen der Bundesautobahn und erfasst er dabei den Fahrer eines wegen einer Panne auf dem Standstreifen angehaltenen Fahrzeugs, der bei geöffneter Fahrzeugtür kniend um Schadensbehebung bemüht ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des LKW auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen
NZV 1999, 422
VersR 2000, 643