OLG Stuttgart vom 27.06.1980
2 U 45/80
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)265c
DRsp I(145)68Nr. 602
VersR 1981, 361

Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem beim Abbau eines Krans in die Fahrbahn hängenden Seil

OLG Stuttgart, vom 27.06.1980 - Aktenzeichen 2 U 45/80

DRsp Nr. 1996/17799

Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem beim Abbau eines Krans in die Fahrbahn hängenden Seil

1. Ein Kranführer hat den Verkehr zu warnen, wenn im Zuge des Abbaus des Krans ein Seil teilweise verdeckt in den Luftraum über der Straße herabhängt.2. Kommt es zu einer Kollision eines LKW-Aufbaus mit diesem Seil, so trifft den LKW-Fahrer ein hälftiges Mitverschulden.3. Die Entschädigung für den Ausfall der Nutzung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs kann nicht abstrakt berechnet werden.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
DRsp I(145)265c
DRsp I(145)68Nr. 602
VersR 1981, 361