BGH - Urteil vom 23.04.1965
VI ZR 182/63
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 8 ;
Vorinstanzen:
OLG Saarbrücken,
LG Saarbrücken,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem entgegenkommenden Motorroller in einer Kurve

BGH, Urteil vom 23.04.1965 - Aktenzeichen VI ZR 182/63

DRsp Nr. 2008/15061

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem entgegenkommenden Motorroller in einer Kurve

Gerät der Anhänger eines Lkw in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn und kommt es so zu einer Kollision mit einem mit leicht überhöhter Geschwindigkeit fahrenden, die rechte Fahrbahnseite nicht einhaltenden Motorroller, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 8 ;

Tatbestand: