Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.119,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von einer Vergütungsforderung der Rechtsanwälte M und Partner in Höhe von 115,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 freizustellen.
Die weitergehende Klage der Klägerin bleibt abgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|