Haftungsverteilung bei Kollision eines Mopeds mit einem Lkw
BGH, Urteil vom 03.12.1965 - Aktenzeichen VI ZR 162/64
DRsp Nr. 2008/15050
Haftungsverteilung bei Kollision eines Mopeds mit einem Lkw
Gerät ein Mopedfahrer infolge Versagens seiner Bremseinrichtung unter die Räder eines Lastzugs, so tritt dessen Betriebsgefahr hinter der vom Verletzten selbst gesetzten Schadenursache vollkommen zurück.