Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem entgegen kommenden radfahrenden Kind
AG Köln, Urteil vom 24.02.1984 - Aktenzeichen 266 C 138/83
DRsp Nr. 1994/15756
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem entgegen kommenden radfahrenden Kind
Kommt ein Motorradfahrer zu Fall, weil er eine entgegenkommende 10 Jahre alte Radfahrerin, die vor ihm links abbiegt, zu spät sieht, so haftet er für seinen Schaden selbst.