Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem PKW bei gleichzeitigem Abbiegen auf zwei Fahrspuren
LG Berlin, Urteil vom 24.07.1980 - Aktenzeichen 24 O 214/80
DRsp Nr. 1994/14331
Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem PKW bei gleichzeitigem Abbiegen auf zwei Fahrspuren
Biegt ein PKW gleichzeitig mit einem Omnibus auf zwei parallelen Fahrspuren nach rechts ab und kommt es zu einer Kollision beider Fahrzeuge, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des PKW auszugehen.