OLG Hamm - Urteil vom 04.05.1994
13 U 225/93
Normen:
StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1994, 160
r+s 1994, 294

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einer die Fahrbahn überquerenden 71 Jahre alten Fußgängerin

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.1994 - Aktenzeichen 13 U 225/93

DRsp Nr. 1995/3832

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einer die Fahrbahn überquerenden 71 Jahre alten Fußgängerin

1. Ein PKW-Fahrer hat auch dann die gesamte vor ihm liegende Fahrbahn zu beobachten, wenn ein Fahrspurwechsel seine Aufmerksamkeit erfordert.2. Die erhöhten Sorgfaltspflichten des § 3 Abs. 2a StVO gelten nur gegenüber erkennbar verkehrsschwachen Verkehrsteilnehmern. Hohes Alter (hier: 71 Jahre) reicht dafür nicht aus.3. Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger, so ist von einem hälftigen Mitverschulden der Fußgängerin auszugehen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1994, 160
r+s 1994, 294