Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die Straße laufenden Kind
BGH, Urteil vom 14.06.2005 - Aktenzeichen VI ZR 181/04
DRsp Nr. 2005/10143
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die Straße laufenden Kind
»1. Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I 2674) führt nicht zu einer Änderung der Darlegungs- und Beweislast für Schadensfälle, die sich vor dem 1. August 2002 ereignet haben.«2. Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten, auf die Fahrbahn laufenden Kind, so trifft dieses ein Mitverschulden von 1/3.
Der Kläger, ein überörtlicher Sozialhilfeträger, nimmt die Beklagte aus gem. § 116SGB X übergegangenem Recht auf Erstattung von Aufwendungen und Feststellung der zukünftigen Haftung aus Anlaß eines Verkehrsunfalls in Anspruch.
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