Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Juni 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin -
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10% abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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