Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 15.3.2017 abgeändert.
Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A bewilligt, soweit sie Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Haftungsanteil von nicht mehr als 50% von den Beklagten zu 1) und 2) verlangt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|