Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem eine Vorfahrtstraße kreuzenden Radfahrer
BGH, Urteil vom 23.11.1965 - Aktenzeichen VI ZR 158/64
DRsp Nr. 2008/15047
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem eine Vorfahrtstraße kreuzenden Radfahrer
Kommt es zu einer Kollision eines auf einer vorfahrtberechtigten Bundesstraße geführten Pkw mit einem aus einer Querstraße die Bundesstraße ohne Beachtung des Querverkehrs kreuzenden Radfahrers, so trägt letzter die alleinige Haftung