BGH - Urteil vom 30.11.1965
VI ZR 3/64
Normen:
BGB § 833 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1966, 186
Vorinstanzen:
OLG Schleswig,

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem frei umher laufenden Pferd auf einer Bundesstraße

BGH, Urteil vom 30.11.1965 - Aktenzeichen VI ZR 3/64

DRsp Nr. 1994/6081

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem frei umher laufenden Pferd auf einer Bundesstraße

1. Angesichts der beträchtlichen Gefahren, die ein frei umherlaufendes Pferd - zumal bei Dunkelheit - für den Verkehr auf einer Bundesstraße bedeutet, sind an den Entlastungsbeweis des Halters, der das Tier in einem neben der Straße gelegenen Weidegarten zu verwahren pflegt, strenge Anforderungen zu stellen. Hierbei ist von der Pflicht des Halters auszugehen, das vom Weidegarten zur Straße führende Tor nicht nur gegen ein Öffnen durch die in der Umzäunung befindlichen Tiere, sondern nach Möglichkeit auch gegen Manipulationen von Unbefugten zu sichern.2. Die Betriebsgefahr eines mit mäßiger Geschwindigkeit fahrenden Kfz, dem bei Dunkelheit plötzlich ein frei umherlaufendes Pferd in die Fahrbahn springt, tritt hinter der Tierhaftung völlig zurück.

Normenkette:

BGB § 833 ; StVG § 7 § 17 ;

Tatbestand: