OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.03.2013
4 U 108/12 - 32
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 35 Abs. 6;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 364/10

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Entsorgungsfahrzeug

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 4 U 108/12 - 32

DRsp Nr. 2013/6321

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vorfahrtberechtigten Entsorgungsfahrzeug

Im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 6 StVO ist ein Entsorgungsfahrzeug auf der gesamten Fahrstrecke privilegiert, die das Fahrzeug bei der bestimmungsgemäßen Erledigung seines Auftrages zurückgelegt. Die Privilegierung greift nicht erst dann ein, wenn die Einhaltung der in der StVO für alle Fahrzeuge geltenden Vorschriften eine Entsorgung unmöglich machen würde.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Februar 2012 - 12 O 364/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 35 Abs. 6;

Gründe:

I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 16.8.2010 in Neunkirchen/Nahe ereignete.