BGH - Urteil vom 09.11.1965
VI ZR 125/64
Normen:
HaftPflG § 1 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,
LG Coburg,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang

BGH, Urteil vom 09.11.1965 - Aktenzeichen VI ZR 125/64

DRsp Nr. 2008/15028

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang

»1. Die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit der Warnbaken durch angewehten Schnee ist der Betriebsgefahr der Eisenbahn zuzurechnen.«2. Kommt es zur Nachtzeit bei winterlichen Straßenverhältnissen an einem unbeschrankten Bahnübergang zu einer Kollision eines Eisenbahnzuges mit einem den Bahnübergang mit kaum verminderter Geschwindigkeit überquerenden Pkw, so ist die Betriebsgefahr des Eisenbahnzuges deutlich erhöht, wenn die Warnbaken durch Schneeverwehungen nur eingeschränkt erkennbar sind. Eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Pkw erscheint angemessen.

Normenkette:

HaftPflG § 1 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Tatbestand: