OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.06.1978
10 U 166/77
Normen:
BGB § 823 ; SHG § 1 § 2 ;
Fundstellen:
OLGZ 1978, 469
VersR 1979, 60

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Straßenbahn aufgrund eines Schaltfehlers der Lichtsignalanlage der Straßenbahn

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.06.1978 - Aktenzeichen 10 U 166/77

DRsp Nr. 1994/11554

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Straßenbahn aufgrund eines Schaltfehlers der Lichtsignalanlage der Straßenbahn

»1. Die Lichtzeichenanlagen für die Straßenbahn sind ein Teil der Gesamtanlage der Straßenbahn i.S. des § 2 SHG (vgl. § 1 Abs. 2 HaftpflichtG in der am 1.1.1978 geltenden Fassung.«2. Kommt es aufgrund eines Fehlers in der Schaltung der Lichtzeichenanlage für eine Straßenbahn zu einer Kollision mit einem PKW, so haftet der Straßenbahnunternehmer in vollem Umfang, da die Betriebsgefahr eines korrekt geführten PKW hinter die sich aus dem Schaltfehler ergebenden Kollisionsgefahr gänzlich zurück tritt.

Normenkette:

BGB § 823 ; SHG § 1 § 2 ;
Fundstellen
OLGZ 1978, 469
VersR 1979, 60