LG Hannover - Urteil vom 16.09.1994
8 S 72/94
Normen:
StVO § 2 Abs. 4 S. 2 § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1995, 328
ZfS 1995, 328
ZfS 1995, 328

Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf dem Radweg

LG Hannover, Urteil vom 16.09.1994 - Aktenzeichen 8 S 72/94

DRsp Nr. 1996/3884

Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf dem Radweg

Ein Fußgänger, der einen Radweg betritt, obwohl er einen bereits entgegen der Fahrtrichtung herannahenden Radfahrer gesehen hat, hat sich im Falle eines Unfalles ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen zu lassen. Er darf nicht darauf vertrauen, daß der Radfahrer ihn beachten wird.

Normenkette:

StVO § 2 Abs. 4 S. 2 § 25 Abs. 3 ;

Hinweise:

Vgl. KG VerkMitt 1984, 94.

Fundstellen
ZfS 1995, 328
ZfS 1995, 328
ZfS 1995, 328