OLG Stuttgart - Urteil vom 08.11.1974
2 U 82/74
Normen:
BGB § 249 ; StVO § 9 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 73

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.11.1974 - Aktenzeichen 2 U 82/74

DRsp Nr. 1994/13584

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden

1. Wendet ein Fahrzeug auf der Fahrbahn, um die Fahrt in Gegenrichtung fortzusetzen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug, so handelt der wendende PKW-Fahrer ohne Verschulden, wenn er davon ausgehen konnte, dass der nachfolgende Motorradfahrer seine Absicht erkannt und sich hierauf eingestellt hatte. Die Betriebsgefahr des wendenden PKW tritt hinter das Verschulden des nachfolgenden Motorradfahrers jedoch nicht ganz zurück, so dass eine Haftungsverteilung von 1/10 zu 9/10 zu Lasten des überholenden Motorradfahrers gerechtfertigt ist.