BGH - Urteil vom 16.11.1962
VI ZR 11/62
Normen:
BBG § 87a ; RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VersR 1963, 239
Vorinstanzen:
OLG Celle,

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit plötzlich vor dem überholten Fahrzeug auf der Fahrbahn auftauchenden Fußgängern

BGH, Urteil vom 16.11.1962 - Aktenzeichen VI ZR 11/62

DRsp Nr. 1994/6253

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit plötzlich vor dem überholten Fahrzeug auf der Fahrbahn auftauchenden Fußgängern

Auch wenn der Führer eines überholenden KFZ im Straßenverkehr innerorts nicht damit zu rechnen braucht, dass aus dem für ihn nicht einsehbaren Raum unmittelbar vor dem überholten Fahrzeug plötzlich Fußgänger auftauchen, die grob verkehrswidrig die Straße überqueren, so stellt sich eine Kollision nicht ohne Weiteres als unabwendbares Ereignis dar. Jedoch ist angesichts des weit überwiegenden Verschuldens des Fußgängers eine Haftungsteilung von 70 : 30 zu dessen Lasten angemessen.

Normenkette:

BBG § 87a ; RVO § 1542 ;

Tatbestand: