OLG Köln - Urteil vom 04.02.1986
22 U 159/85
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 7 § 10 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 666

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem den Fahrstreifen wechselnden LKW der Post

OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986 - Aktenzeichen 22 U 159/85

DRsp Nr. 1994/12394

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem den Fahrstreifen wechselnden LKW der Post

Kommt es zu einer Kollision eines Kraftfahrzeugs, das vom rechten Rand der Fahrbahn angefahren ist, mit einem von hinten auffahrenden LKW der Post, der unmittelbar vor dem Aufprall auf den rechten Fahrstreifen gewechselt ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Post-LKW auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 7 § 10 ;
Fundstellen
VersR 1986, 666