Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem den Fahrstreifen wechselnden LKW der Post
OLG Köln, Urteil vom 04.02.1986 - Aktenzeichen 22 U 159/85
DRsp Nr. 1994/12394
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem den Fahrstreifen wechselnden LKW der Post
Kommt es zu einer Kollision eines Kraftfahrzeugs, das vom rechten Rand der Fahrbahn angefahren ist, mit einem von hinten auffahrenden LKW der Post, der unmittelbar vor dem Aufprall auf den rechten Fahrstreifen gewechselt ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Post-LKW auszugehen.