Kläger und Beklagter zu 1) begehren voneinander und ihren Kfz-Versicherern Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 15.01.2005 gegen 21.30 Uhr auf der R.-Straße in M. ereignete. Der Kläger parkte seinen Pkw in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn, stieg aus und öffnete die hintere linke Tür, die von der Beklagten mit ihrem BMW RE-0 1980 erfasst und beschädigt wurde. Wegen der an den Fahrzeugen entstandenen Schäden wird auf die Fotos Bl. 13, 14, 35, 36 d.A. verwiesen.
Der Kläger behauptet:
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